Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich nicht gegeben.
Private Versicherungen, Beihilfe-Versicherungen, Post- und Beamtenkassen sowie private Zusatzversicherungen haben ein sehr unterschiedliches Spektrum was die Erstattung von Heilpraktikerleistungen angeht. Dies kann von keiner bis hin zur Vollerstattung gehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Versicherung, in welchem Spektrum Sie mit einer Erstattung rechnen können. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist ohne Abzüge an die angegebene Bankverbindung zu entrichten, egal in welchem Spektrum Sie eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten.
